Keine Kündigung für Beschäftigte in Familienpflegezeit

Posted On 12. Juni 2023|

Beschäftigte, die Familienpflegezeit nehmen, sich also bis zu zwei Jahre teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, unterliegen in dieser Zeit einem besonderen Kündigungsschutz…

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(aus: dpa / tz.de)

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