Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudgets, Pauschalbesteuerung, Kapitalbeteiligungen

Bereits im April 2024 war ein inof­fi­zi­eller Entwurf eines Jah­res­steu­er­ge­setzes 2024 (JStG 2024) bekannt geworden, der eine Viel­zahl von Ände­rungen beinhaltet. Mitte Mai 2024 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) nun den offi­zi­ellen Refe­ren­ten­ent­wurf ver­öf­fent­licht. Aus Lohn­steu­er­sicht ist ins­be­son­dere die Ein­füh­rung einer neuen Pau­schal­be­steue­rungs-mög­lich­keit für sog. Mobi­li­täts­bud­gets erwäh­nens­wert. Anpas­sungen gibt es unter anderem auch beim Lohn­steu­er­jah­res­aus­gleich im Fall von Einkünften gemischt im Ausland und Inland – und bei den Frei­be­trägen für Allein­er­zie­hende. Die Ände­rungen sollen ab dem Inkraft­treten des Gesetzes gelten. Mit dem Abschluss des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ist in der zweiten Jah­res­hälfte 2024 zu rechnen…

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(haufe.de)

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