Darf mein Arbeitgeber Gehaltskürzungen vornehmen?

Angestellte eines Unternehmens sind bei ihrer Lohn- und Gehaltszahlung nicht der Willkür eines Arbeitgebers ausgesetzt. Dieser ist vertraglich dazu verpflichtet, dir das volle Arbeitsentgelt zu zahlen. Es gibt aber Ausnahmen. Unter Umständen ist eine Lohn- oder Gehaltskürzung durchsetzbar und rechtens. Damit dies nicht nach Belieben erfolgt, sollten Beschäftigte ihre eigenen Rechte und Pflichten kennen. Meist muss es auch im Falle einer wirtschaftlichen Notlage des Betriebs, bei leistungsabhängigen Lohnbestandteilen, bei einem Schaden oder im Fall einer Arbeitspflicht-Verletzung eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, bevor das Gehalt gekürzt werden kann. Betriebs- oder Personalrat sind ebenfalls zu beteiligen…

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(aus: arbeits-abc.de)