Betriebsausschuss: Aufgaben, Wahl und Zusammensetzung

In größeren Betriebsratsgremien kann sich die Geschäftsführung bei einer notwendigen Beteiligung aller Mitglieder – nicht nur zeitlich – als äußerst kompliziert darstellen. Deshalb sieht das Betriebsverfassungsrecht bereits seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 die Möglichkeit vor, einen sogenannten Betriebsausschuss zu bilden und diesem die Aufgaben der laufenden Geschäftsführung zu übertragen. Hierdurch kann die Arbeit des Gremiums entlastet und praxisgerecht ausgestaltet werden…

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(aus: arbeits-abc.de)

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