Versicherungen: Inflations-Hilfe ohne Ausnahme!

Posted On 18. Januar 2023|

Die privaten Versicherungen zahlen ihren Beschäftigten in Folge unseres jüngsten Abschlusses zwar eine Inflationsausgleichsprämie – allerdings unterscheiden sie dabei nach dem Grad der aktiven Beschäftigung. Teilzeit-Kolleginnen und -Kollegen bekommen nur eine Teilprämie – Mitarbeiter in derzeit ruhendem Arbeitsverhältnis sogar Null Euro. Dabei müssen auch sie in vollem Umfang in diesem teuren Winter heizen und alle anderen Kosten tragen! Wir haben den Arbeitgeberverband bereits auf diese eklatante Schieflage hingewiesen – ohne Erfolg. Nun haben wir den AGV Versicherungen explizit zu Nachverhandlungen aufgerufen – um gerade die Beschäftigten zu entlasten, die am wenigsten Reserven haben…

Hier lesen Sie unsere Tarifinfo…

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