Dienstreisen können teuer sein: Essen to go und Hotelübernachtungen gehen ganz schön ins Geld. Dafür kommen Finanzämter Arbeitnehmenden mit Verpflegungspauschalen entgegen, die als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können…
Hier lesen Sie weiter…
(aus: arbeits-abc.de)