Kann der Arbeitgeber meine Krankschreibung prüfen lassen?

Posted On 22. Januar 2024|

Im Krankheitsfall müssen Beschäftigte in der Regel spätesten am vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Nur so behalten sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber kann der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eigentlich überprüfen lassen, wenn Zweifel am tatsächlichen Gesundheitszustand bestehen? Ja, das ist möglich – aber nur bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit des betreffenden Mitarbeiters…

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(aus: dpa / merkur.de)

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