Kaffeepause, Umziehen, Rauchen: Was zählt zur Arbeitszeit?

Hier und da herrscht Unklarheit in der Belegschaft über den Beginn der tatsächlichen Arbeitszeit. Etwa dann, wenn Kolleginnen und Kollegen sich uneins darüber sind, ob bereits das Betreten des Firmengeländes schon die Arbeitszeit einläutet. Oder wenn darüber gestritten wird, ob die Raucher- beziehungsweise Kaffeepausen zur Arbeitszeit zählen…

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(aus: t3n.de)

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