Ein neuer Job ist mit einem neuen Arbeitsvertrag verbunden – darin gibt es viele Klauseln und Regeln. Doch was, wenn es konkurrierende Klauseln zu selben Sachverhalt gibt? Dann tritt das Günstigkeits-Prinzip in Wirkung. Es legt fest, dass im Konfliktfall zwischen anwendbaren Regelungen immer die aus Arbeitnehmer-Sicht günstigste (“materiell” beste) Regelung angewendet werden muss…
(aus: merkur.de)