Gilt das AGG auch für Praktikumsbewerber?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für Praktikanten und Praktikantinnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (BAG, Urteil vom 23. November 2023, Aktenzeichen 8 AZR 212/22). Im Sinne von Paragraf 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten sie als „Beschäftigte“. Arbeitgeber dürfen demnach auch sich für ein Praktikum Bewerbende nicht benachteiligen…

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(aus: personalwirtschaft.de)

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