EuGH: Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit verfällt nicht immer nach 15 Monaten

Posted On 26. September 2022|

Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten. Nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 22. September 2022, Rechtssachen C-518-20 und C-727/20) ist klar, dass dies nicht ohne Weiteres zulässig ist. Zumindest nicht, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, auf den drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen…

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(aus: haufe.de)

 
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