Bußgeld: Unzulässige Liste über Beschäftigte in der Probezeit

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro verhängt. Die Firma hatte unter anderem sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Insbesondere betroffen waren Kollegen in der Probezeit, die mit Hilfe der unrechtmäßig erfassten Daten für die weitere Beschäftigung vom Arbeitgeber als “kritisch” oder “sehr kritisch” bewertet wurden und folglich für eine mögliche Kündigung vorgesehen waren. Der Bußgeldbescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig…

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(aus: haufe.de)

 
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