BAG: Anspruch auf Zahlungen für offene Urlaubstage können verjähren

Zahlungsansprüche aus nicht genommenen Urlaubstagen der Vorjahre verjähren innerhalb von drei Jahren, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Dezember 2022 (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20). Vor der Entscheidung hatten sich viele Beschäftigte noch Hoffnungen auf bezahlten alten Urlaub gemacht. Doch sind nich andere Aspekte in dem Urteil besprochen…

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(aus: dpa / Spiegel Job & Karriere)

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