Auch nach Vertragsende: Streit mit Kollegen über Arbeit ist über das Arbeitsgericht zu führen

Ein gekündigter Arbeitnehmer kann auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einen Streit mit einer früheren Kollegin über ehrverletzende Äußerungen noch vor dem Arbeitsgericht und nicht dem Landgericht ausfechten. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist, dass der Streit „in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht“ und „in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen seine Ursache findet“, betonte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Beschluss (Entscheidung vom 10. Oktober 2022, Aktenzeichen 8 Ta 94/22). Dabei sei es unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen, so die Mainzer Richter…

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(aus: thorsten-blaufelder.de)

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