Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch

Die Pfingstfeiertage nutzen viele Beschäftigte, um noch ein paar Tage Urlaub zu nehmen. Das gilt natürlich nicht nur für Vollzeitkräfte. Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch – mit denselben kniffligen Fragen, die auch bei anderen Teilzeitbeschäftigten entstehen. Zu oft findet das Arbeitsrecht hier keine Beachtung…

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(aus: haufe.de)

 
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