Arbeitsrecht: Sprung in den Rhein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Posted On 20. Juli 2023|

Nicht immer sind sich Arbeitgeber und Beschäftigte einig darüber, was bei Betriebsfeiern erlaubt ist und was nicht. In Düsseldorf hatte das Gericht nun in einem besonders skurrilen Fall zu entscheiden – ein Mitarbeiter war in den Rhein gesprungen und hatte das Partyschiff schwimmend umrundet…

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(aus: dpa / stern.de)

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