Arbeitsrecht: SMS vom Chef müssen in der Freizeit nicht beantwortet werden

Posted On 12. Januar 2023|

Änderung im Dienstplan, spontane Sonderwünsche: Beschäftigte müssen nach Feierabend keine dienstlichen Nachrichten mehr lesen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 27. September 2022, Aktenzeichen 1 Sa 39 öD/22). Ein Notfallsanitäter hatte geklagt, nun mit Erfolg…

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(aus: Spiegel Job & Karriere)

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