Arbeitsrecht: Keine Rückdatierung eines Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Rückdatierung seines Arbeitszeugnisses, entschied das Landearbeitsgericht Köln (Urteil vom 5. Dezember 2024, Aktenzeichen 6 SLa 25/24). Es gelte der Grundsatz, dass das Datum auf einem Arbeitszeugnis dem Tag entsprechen muss, an dem es ausgestellt wurde – mit Ausnahmen…

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(aus: haufe.de)