Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Posted On 3. Mai 2022|

Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden, der eine Prüfung an der Berufsschule versäumte, war wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 17. März 2022, Aktenzeichen: 5 Ca 1849/21). Der Azubi habe sich nur krankschreiben lassen, um nicht am Nachholtermin der Prüfung teilnehmen zu müssen. Eine Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ist indes zugelassen…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: haufe.de)

Print Friendly, PDF & Email