Arbeitsrecht: Darf ich mir Resturlaub vom Vorjahr auszahlen lassen?

Posted On 20. Januar 2023|

Generell ist es nicht möglich, sich die nicht genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Denn die Auszahlung des Urlaubs kennt das Bundesurlaubsgesetz nicht. Und das hat auch einen guten Grund. Schließlich ist der Urlaub dazu da, um sich vom stressigen und anstrengenden Arbeitsalltag zu erholen. So ist es nicht vorgesehen, dass am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig bleiben und diese in bares Geld umgewandelt werden. Ausnahmen sind zum Beispiel: Personalmangel, Elternzeit oder Kündigung…

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(aus: wmn.de)

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