Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzzahlungen nach Job-Ende rechtzeitig einfordern!

Aus regelmäßigen Zusatzzahlungen im Job – wie in Form eines 13. Monatsgehalts oder Ähnlichem – kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben. Wer aber den Betrieb unterjährig verlässt, sollte einen noch ausstehenden Anteil nicht zu spät einfordern, urteilte zum Beispiel das Arbeitsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 12 Ca 149/22)…

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(aus: dpa / aachener-zeitung.de)

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