EuGH: Weiterhin keine Schlupflöcher für Arbeitgeber bei Massenentlassungen

Massenentlassungen von Beschäftigten unterliegen weiterhin strengsten Anforderungen, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Antwort auf zwei Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) fest. Schon oft sind Kündigungen an Fehlern im vorgeschriebenen Anzeigeverfahren gescheitert. Unternehmen sind demnach unter anderem verpflichtet, die zuständige Arbeitsagentur vorab über geplante Entlassungen zu informieren und zunächst Konsultationen mit der Arbeitnehmervertretung durchzuführen. Zudem ist vor Kündigungen mindestens eine 30-tägige Sperrfrist einzuhalten. 
Entsprechend stringent schloss das BAG die beiden zu Grunde liegenden Verfahren ab (Aktenzeichen 6 AZR 157/22 sowie 6 AZR 152/22)…

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(aus: haufe.de)