Wer an der offiziell organisierten Weihnachtsfeier seines Betriebs teilnimmt, steht unter Unfallversicherungsschutz. Klare Planung und Regeln bewahren Mitarbeitende und Unternehmen vor Risiken, hier danebenzuliegen…
(aus: wirsindderwandel.de)

Wer an der offiziell organisierten Weihnachtsfeier seines Betriebs teilnimmt, steht unter Unfallversicherungsschutz. Klare Planung und Regeln bewahren Mitarbeitende und Unternehmen vor Risiken, hier danebenzuliegen…
(aus: wirsindderwandel.de)
