Es gibt viele Anlässe, um Mitarbeitenden und Geschäftsfreunden ein Geschenk als Anerkennung zukommen zu lassen. Das Lohnsteuerrecht eröffnet dabei einige Möglichkeiten für eine steuergünstige Gestaltung, insbesondere bei Sachgeschenken.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Geschenke steuerlich begünstigt werden, etwa durch die monatliche Sachbezugs-Freigrenze von 50 Euro, steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bei persönlichen Anlässen oder die Pauschalbesteuerung nach § 37b des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Geldgeschenke sind jedoch grundsätzlich voll steuerpflichtig…
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(aus: haufe.de)
