Urlaub: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

Jahresbeginn heißt auch Urlaubsplanung. Was dabei beachtet werden sollte, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, wann ein Urlaubsantrag abgelehnt werden darf und welche Mitarbeitende im Zweifelsfall zuerst Urlaub nehmen dürfen. Merke: Nicht immer bekommt Die- oder Derjenige den eigenen Urlaub „durch“, wer zuerst „hier“ ruft. Denn Voranng haben z.B. oft die Kollegen, die am erholungsbedürftigsten sind, die schulpflichtige Kinder haben oder die in den Jahren zuvor oft zurückgesteckt haben…

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(aus: hrperformance-online.de)