Das Homeoffice gehört längst zum Arbeitsalltag, doch rechtlich bleibt es ein Minenfeld. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen L 21 U 47/23) zeigt, wie schnell Beschäftigte im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dastehen – selbst bei Unfällen während der Arbeitzeit, aber ohne direkten Bezug zur Tätigkeit.
Wegen eines Brandes infolge der Explosion der Akkus seines E-Rollers im Flur springt ein Mitarbeiter aus dem Fenster seines Heimbüros – die Unfallversicherung zahlt jedoch anschließend nicht die Behandlung der gebrochenen Füße. Das Landessozialgericht bestätigt dies in seiner Entscheidung. Private Risiken im HomeOffice müssen deshalb zur Sicherheit immer privat entweder vorab ausgeräumt oder durch andere Versicherungen abgedeckt werden…
(aus: wirsindderwandel.de)
