Überwachung per MS Teams im Alltag: Keine klaren roten Linien

Zeitlich verschoben ab Januar 2026 will Microsoft nun in seinem Zusammenarbeits-Videotool „MS Teams“ die „Komfortfunktion“ anbieten, dass sich vom Team oder dem Chef feststellen lässt, welche Mitarbeitende gerade in welchem örtlichen WLAN eingeloggt sind (oder eben nicht). Mitarbeiter- und Datenschützer sind besorgt: Denn es gibt keine klaren Regeln für die Arbeitnehmer-Überwachung, sondern es müssen immer verschiedene Interessen abgewogen werden. So gut wie klar ist indes: Anlasslose und dauerhafte Erfassung des Kollegen-Standorts werden deutsche Arbeitgerichte kaum zulassen. Und gerade wenn Arbeitgeber meinen, heimlich die neue Teams-Funktion einzuführen zu können, schießen sie sich ein mächtiges Eigentor. Denn über regelmäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte müssen die Betroffenen in jedem Fall vorab ausführlich informiert werden – und sie bzw. der Betriebsrat muss hier auch die Möglichkeit der Ablehnung bzw. Mitbestimmung der Art und Weise haben. 
Heikel könnte es indes werden, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung zum HomeOffice des Mitarbeitenden daran knüpft, dass dieser die MS-Teams-Funktion einschaltet. Denn dann ist fraglich, ob die / der Angestellte dann wirklich frei in der Entscheidung ist…

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(aus: n-tv.de)