Trade Republic erhält Lizenz für eigenen Handelsplatz – auch um PFOF-Verbot auszugleichen

Der Neobroker Trade Republic darf künftig einen elektronischen Handelsplatz für Wertpapiere betreiben, gab die Bafin nun frei. Die Berliner kontern damit das ab Juli 2026 geltende Rückvergütungsverbot der EU – womit PFOFs (Payment for Order flows) nicht mehr erlaubt sind. Mit den nachträglichen Gebühren glichen Neobroker bisher immer die für die Kunden gegenüber klassischen Banken niedrigen Prä-Order-Gebühren aus. Trade Republic gibt an, dass die PFOF-Erträge inzwischen unter 30 % der Gesamtumsätze gesunken sind. Dennoch machen sie noch immer einen großen Teil aus – was in Form der eigenen Infrastruktur nun teilweise aufgefangen werden könnte…

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(aus: heise.de)