Themenwoche 3

Lebensnah und fair - weil Attraktivität Bindung schafft

Ausklammern löst keine offenen Fragen


Leitartikel Dritte Themenwoche – Gehaltsrunde 2026


Private Banken stehen im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte. Ihre Attraktivität entscheidet mit darüber, ob erfahrene Fachkräfte bleiben, Nachwuchs gewonnen wird und der technologische Wandel gelingt. Tarifpolitik leistet dazu einen konkreten Beitrag, wenn sie unterschiedliche Lebensphasen berücksichtigt, faire Regeln sichert und das Tarifwerk an die heutige Arbeitswelt heranführt.

Beim Gehalt können Gewerkschaften wirtschaftlichen und öffentlichen Druck aufbauen. Bei tariflichen Nebenforderungen führt ein anderer Weg zum Ziel: überzeugende Sachargumente, erkennbare Vorteile für Beschäftigte und Institute, guter Wille sowie die Bereitschaft, fundierte Vorschläge ergebnisoffen zu verhandeln. Praktikable Lösungen stärken die Attraktivität der privaten Banken und helfen, Beschäftigte langfristig zu binden.

In der Tarifrunde 2024 empfahl der Arbeitgeberverband, sich auf die Kernfrage Gehalt zu konzentrieren und komplexe Themen wie Arbeitszeitgestaltung auszuklammern. Zwei Jahre später liegen diese Fragen weiterhin auf dem Tisch.

„… auf die Kernfrage Gehalt zu konzentrieren und komplexe Themen wie Arbeitszeitgestaltung auszuklammern.“
Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken, 23. April 2024

Offene Fragen erledigen sich nicht dadurch, dass man sie vertagt. In unserer dritten Themenwoche zeigen wir deshalb konkrete und verhandelbare Lösungen: zusätzliche Urlaubstage freiwillig kaufen können, den Zugang zu Lebensarbeitszeitkonten verbessern, Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeitszuschlägen gleichbehandeln und die Modernisierung des Manteltarifvertrags wieder verbindlich aufnehmen. Darüber sprechen wir auch in unserem dritten Open Forum am 7. Oktober 2026 um 13 Uhr.

3. Open Forum – mit dem DBV im Gespräch

Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 bis 14:00 Uhr


Wolfgang Ermann, DBV-Verhandlungsführer Private Banken, erläuterte in der 3. Online-Info am 7. Oktober unsere Beweggründe für die weiteren Sachforderungen nach Zeit-statt-Geld-Optionen, Lebensarbeitszeitkonten, Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitkräfte sowie für eine Modernisierung des Manteltarifvertrags im Sinne heutiger Tätigkeiten.

Zusätzliche Urlaubstage kaufen können, weil Deine Zeit wertvoll ist


Mehr Gehalt bleibt für die meisten Beschäftigten die wichtigste Erwartung an eine Tarifrunde. Das zeigt auch unsere Befragung deutlich. Gleichzeitig wünschen sich viele Kolleginnen und Kollegen die Freiheit, bei ausreichendem finanziellen Spielraum zusätzliche freie Zeit erwerben zu können.

Der DBV fordert deshalb für Tarifbeschäftigte einen jährlichen Anspruch auf den Kauf von bis zu 10 zusätzlichen Urlaubstagen. Die Forderung ersetzt keine Gehaltserhöhung. Sie ergänzt sie um eine freiwillige Entscheidungsmöglichkeit: Niemand muss auf Einkommen verzichten, aber diejenigen, für die in einer bestimmten Lebensphase mehr Zeit besonders wertvoll ist, sollen sich bewusst dafür entscheiden können.

Vergleichbare Zeit-statt-Geld-Modelle sind im Finanzsektor zum Beispiel für Beschäftigte der Postbank oder der DZ-Bank-Gruppe bereits tarifliche Realität. Unser Vorschlag ist im Umfang moderater, folgt aber demselben etablierten Grundgedanken: Tarifpolitik kann Beschäftigten eine individuelle Wahl zwischen Geld und Zeit eröffnen.

„Eine Gehaltserhöhung stärkt alle Beschäftigten. Urlaubstage kaufen zu können gibt dem Einzelnen zusätzlich die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob in einem Jahr mehr Geld oder mehr Zeit gebraucht wird.“
Wolfgang Ermann, DBV-Verhandlungsführer Private Banken

Recht auf ein Lebensarbeitszeitkonto, weil Lebensphasen planbar sein sollen


Langzeitkonten sind dem Tarifwerk der privaten Banken nicht fremd. Die bestehende Regelung ermöglicht bereits betriebliche Lösungen. Sie gibt Betriebsräten jedoch keine ausreichende tarifliche Grundlage, eine entsprechende Betriebsvereinbarung tatsächlich einfordern zu können.

Das wollen wir ändern, ohne funktionierende Vereinbarungen infrage zu stellen oder ein starres Branchenmodell vorzugeben. Ein Lebensarbeitszeitkonto soll Beschäftigten ermöglichen, während ihres Berufslebens Zeit- oder Entgeltbestandteile anzusparen. Das Guthaben kann später für ein Sabbatical in Voll- oder Teilzeit oder für einen vorgezogenen beziehungsweise gleitenden Übergang in den Ruhestand genutzt werden.

Auch die häufig angeführte Sorge vor zusätzlichem administrativem und bilanziellem Aufwand ist lösbar. Anlage und Insolvenzsicherung der Wertguthaben können an spezialisierte externe Anbieter übertragen werden. Der Tarifvertrag muss nicht jedes technische Detail festlegen. Er muss aber sicherstellen, dass Betriebsräte auf seiner Grundlage eine tragfähige betriebliche Regelung verlangen und ausgestalten können.

„Ein Lebensarbeitszeitkonto darf nicht davon abhängen, ob ein Arbeitgeber die Idee freiwillig aufgreift. Der Tarifvertrag soll den Weg in eine betriebliche Lösung öffnen, vorhandene gute Vereinbarungen schützen und Beschäftigten verlässliche Planung ermöglichen.“
Wolfgang Ermann, DBV-Verhandlungsführer Private Banken

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte, weil Benachteiligung nicht rechtens sein darf


Der DBV fordert seit vielen Jahren, dass Teilzeitbeschäftigte für zusätzliche Arbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Die derzeitige Regelung des Manteltarifvertrags knüpft den Mehrarbeitszuschlag an eine Arbeitszeitgrenze, die sich an Vollzeitbeschäftigten orientiert. Teilzeitkräfte können dadurch ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit deutlich überschreiten, ohne einen entsprechenden Zuschlag zu erhalten.

Auch die aktuellste höchstrichterliche Rechtsprechung hat wieder klargestellt, dass eine solche einheitliche Zuschlagsschwelle Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die Zuschlagsgrenze muss im Verhältnis zur individuell vereinbarten Arbeitszeit abgesenkt werden.

Der DBV fordert weder einen neuen Zuschlag noch eine Ausweitung seines Umfangs. Wir wollen eine rechtssichere Anpassung des bestehenden Tariftextes an die inzwischen gefestigte Rechtsprechung.

„Gleichbehandlung entsteht nicht, indem man Vollzeitbeschäftigten einen Zuschlag nimmt. Sie entsteht, indem zusätzliche Arbeit ab der jeweils maßgeblichen Arbeitszeit nach denselben Grundsätzen bewertet wird.“
Wolfgang Ermann, DBV-Verhandlungsführer Private Banken

Den Manteltarifvertrag weiterentwickeln, weil die heutige Arbeitswirklichkeit auch im Tarifwerk vorkommen muss


Die Tätigkeits- und Eingruppierungsmerkmale des Manteltarifvertrags bilden die heutige Bankenwelt nur noch unzureichend ab. Einzelne Tätigkeiten sind technisch verschwunden. Andere wurden in banknahe oder branchenfremde Gesellschaften ausgelagert. Wieder andere tragen noch eine bekannte Rollenbezeichnung, haben aber durch Digitalisierung, Regulatorik und veränderte Arbeitsprozesse einen vollkommen anderen Arbeitsinhalt.

Der Modernisierungsbedarf ist seit Langem bekannt. Die 2019 vereinbarte Verhandlungsverpflichtung wurde mit dem Tarifabschluss 2024 zu einer Gesprächsverpflichtung aufgeweicht. Seitdem fanden mehrere Arbeitsgespräche statt, bislang allerdings ohne wegweisende Entscheidungen oder erkennbare Meilensteine.

Der DBV fordert deshalb keine Festlegung auf ein vollständig neues Entgeltsystem. Wir sehen aber eine reelle Einigungschance, wenn man die Anpassungsbedarfe in mehrere Bausteine ausgliedert:

· Zeitgemäße Tätigkeitsmerkmale, aber mindestens aktualisierte Rollenbeispiele.
· Die Einführung einer Tarifgruppe 10 für tarifnahe AT/ÜT.
· Anpassungen, welche es ermöglichen, dass Tätigkeiten aus Marktfolge oder Operations künftig wieder verlässlich im Flächentarif abgebildet werden können.

Eine Tarifgruppe 10 soll insbesondere für tarifnahe AT- und ÜT-Beschäftigte eine nachvollziehbare tarifliche Perspektive eröffnen. Gerade bei diesen Beschäftigten gelten wesentliche Teile des Manteltarifvertrags häufig bereits aufgrund ihrer Einzelverträge weiter.

„Wir legen keinen fertigen neuen Manteltarifvertrag auf den Tisch. Wir verlangen, dass aus Arbeitsgesprächen wieder Verhandlungen werden – über Tätigkeiten, die es heute tatsächlich gibt, und über Verantwortung, die das bestehende Tarifwerk bislang nicht angemessen abbildet.“
Wolfgang Ermann, DBV-Verhandlungsführer Private Banken

Die Themenwochen enden, der Dialog beginnt


Mit dieser dritten Themenwoche endet zunächst unsere vorbereitende Reihe zur Gehaltstarifrunde 2026. Während der laufenden Verhandlungen können einzelne Themenwochen wieder aufleben, wenn neue Vorschläge, Arbeitgeberpositionen oder Zwischenergebnisse gemeinsam ausführlicher eingeordnet werden müssen.

Zunächst werden DBV und AGV Banken am 8. Oktober 2026 in Berlin ihre Forderungen und gegenseitigen Standpunkte austauschen.
Wer die Tarifrunde und die weitere Entwicklung verfolgen möchte, kann den DBV-Newsletter abonnieren.

Quellenhinweise

Präsentation zur dritten Themenwoche

Urlaubstage kaufen, Lebensarbeitszeitkonten, Mehrarbeitsvergütung und Tarifreform

Präsentation: Lebensnah und fair – weil Attraktivität Bindung schafft…

Alles auf einen Blick

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