Tauziehen um Ansprüche aus Wirecard-Insolvenzmasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Frage, ob Wirecard-Aktionäre Geld aus der Insolvenzmasse des ehemaligen Zahlungsdienstleisters bekommen. Es geht darum, ob ihre Ansprüche denselben Rang haben wie die von Gläubigern, denen der insolvente Zahlungsdienstleister Geld schuldet. Eine Entscheidung will der BGH am 13. November 2025 verkünden. Schon jetzt ist absehbar, dass die Insolvenzmasse nur einen Bruchteil der geforderten Ansprüche ausmacht…

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(aus: Reuters / dpa / Die Zeit)