Spesenbetrug: Auch „kleine“ Vorteilsnahmen können zur Kündigung führen

Ein Fall aus der Automobilindustrie zeigt, wie konsequent Unternehmen reagieren, wenn Mitarbeitende ihre Abrechnungspflichten verletzen. Er verdeutlicht zudem, welche strengen arbeitsrechtlichen Maßstäbe Gerichte anlegen.
Ein Mitarbeiter hatte ein Frühstück im Hotel bei der Abrechnung als persönlichen Vorteil verschwiegen. Nach späterem Feststellen der Ungereimtheit kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Und ein Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung ohne Abmahnung: Entscheidend sei nicht die Geringwertigkeit des Vorteils oder die Dauer der Beschäftigung, sondern das durch die Schummelei zerstörte Vertrauen…

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(aus: wirsindderwandel.de)