Massenentlassungs-Anzeige: “Soll-Angaben” dürfen fehlen

Posted On 31. Mai 2022|

Eine Massenentlassung muss der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit anzeigen. Fehlen in der Anzeige die sogenannten “Soll-Angaben”, ist die Massenentlassungsanzeige nicht allein deswegen unwirksam. Das hat das BAG entschieden (Urteil vom 19. Mai 2022, Aktenzeichen: 2 AZR 467/21)…

Hier lesen Sie weiter…

(aus: haufe.de)

 
Print Friendly, PDF & Email