Zwischen WhatsApp und Kündigung: Der BGH macht private Chats zur juristischen Stolperfalle

Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) begrenzt in einem aktuellen Beschluss (Aktenzeichen 3 StR 495/25 vom 20. Januar 2026) den staatlichen Zugriff auf Chatverläufe. Er verhandelt aber zugleich, wann weitergeleitete strittige Privatnachrichten von Beschäftigten als Kündigungsgrund angesehen werden können. Für Personalabteilungen (HR), aber auch für Betriebsräte heißt das: Messenger-Chats werden zum heiklen Beweismittel zwischen Datenschutz und Vertrauensbruch…

Quelle: humanresourcesmanager.de
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