Liebe am Arbeitsplatz: Beschränkungen deutscher Arbeitsgerichte weiterhin kaum denkbar

In Deutschland dürfen Arbeitgeber keine Affäre oder Beziehung zwischen Beschäftigten unterbinden (anders als in den USA) – das Persönlichkeitsrecht schützt hier die Liebe, so urteilten hiesige Arbeitgerichte wiederholt. Unwahrscheinlich, zumindest nicht ausgeurteilt scheinen auch grundsätzliche Beschränkungen von „schiefen“ Beziehungs-Konstellationen – wenn etwa Führungskräfte ihre Macht ausnutzen, um Beziehungen zu Untergebenen zu forcieren, oder wenn sie ihren Partner/innen Vorteile gegenüber anderen Angestellten gewähren…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: haufe.de)