Das Landgericht Karlsruhe hat der Volksbank pur eG mit Urteil vom 5. Februar 2026 (Aktenzeichen 13 O 19/25 KfH) untersagt, Verbraucherinnen und Verbrauchern fehlerhaft berechnete Vergleichsangebote zu unterbreiten, wenn diese eine Neuberechnung der Verzinsung für ihren Sparvertrag verlangt haben. Die Bank hatte in einem solchen Angebot einen angeblichen Nachzahlungsanspruch der Bank gegen die Kundin errechnet. Das Gericht wertete diese Darstellung wegen unzutreffender Berechnung als irreführend…
(aus: der-betrieb.de)
