Finger weg vom Versand geschützter Daten aus dem Betrieb an private E-Mail-Konten!

Arbeitsgerichte fahren inzwischen eine strenge Linie beim Einhalten des Datenschutzes. Auch Betriebs- und Personalräte sowie Wahlvorstände haben hier keinen Spielraum mehr, geschützte Daten in irgendeiner anderen privat gelagerten Form zu bearbeiten. Ein Verstoß kann schwerwiegende persönliche Konsequenzen haben, wie DBV-Verbandsrats-Vorsitzender Wolfgang Ermann beleuchtet…

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