Datenschutzverstoß: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Ein Arbeitnehmer klagte vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich auf Schadensersatz, weil sein Arbeitgeber bei einem Test der einzuführenden Personalmanagement-Software „Workday“ mehr personenbezogene Daten weitergab als in der Betriebsvereinbarung dazu erlaubt. Das BAG sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – und sprach ihm 200 € für den entstandenen Kontrollverlust (immaterieller Schaden) zu (Urteil vom 8. Mai 2025, Aktenzeichen 8 AZR 209/21)…

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(aus: der-betrieb.de)