Die Clearstream Europe, eine Tochter der Deutsche Börse, muss sich erneut mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auseinandersetzen. Wie es in einer Mitteilung der BaFin heißt, habe der Wertpapierabwickler gegen einschlägige Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen…
(aus: it-finanzmagazin.de)
