BGH: Unzulässige Bankgebühren dürfen nur für die vorigen drei Jahre zurückgefordert werden

Unzulässige Kontoführungsgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden. Danach sind die Ansprüche verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts hatte damit keinen Erfolg…

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(aus: rbb24.de)