Eine Bank haftet für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge (und den Schaden daraus), wenn sie die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung im Zahlungsprozess nicht erfüllt. Der klagende betrogene Bankkunde handelte nicht grob fahrlässig, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe jüngst, obwohl er versehentlich – abgelenkt – auf seinem Mobilgerät einen Freigabe-Button für die Bankkarte betätigte…
(aus: haufe.de)
