Ausbildung wird digitaler und flexibler

Die monatliche Mindestvergütung für 2026 beginnende Auszubildende erhöht sich entsprechend der Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes auf dann 724 Euro monatlich, wenn kein Tarifvertrag gilt. Ausbildungsvertrag und Zeugnisse können bei beidseitiger Zustimmung nun auch per E-Mail übermittelt werden. Zudem soll bis zu einem „angemessenen Umfang“ die Vermittlung der Lehrinhalte mobil erfolgen können. Und: Ausbildung ist nun auch verbreitet in Teilzeit vorgesehen, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt…

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(aus: haufe.de)