Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten überwachen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Pflichtverletzungen haben. Selbst wenn sich die Überwachung später als unzulässig herausstellt, dürfen die dabei gewonnenen Beweise verwertet werden – lediglich dann nicht, wenn Grundrechte der Betroffenen massiv verletzt sind. Besonders brisant: Die Kosten für Detektive kann der Beschäftigte auferlegt bekommen. Und bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – wie Arbeitszeitbetrug – kann der betroffene Arbeitnehmer auch seinen Job per fristloser Kündigung los sein…
(aus: bund-verlag.de)
