Arbeitszeitbetrug: Kündigung rechtens – Beschäftigter muss zudem Detektivkosten tragen

Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten überwachen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Pflichtverletzungen haben. Selbst wenn sich die Überwachung später als unzulässig herausstellt, dürfen die dabei gewonnenen Beweise verwertet werden – lediglich dann nicht, wenn Grundrechte der Betroffenen massiv verletzt sind. Besonders brisant: Die Kosten für Detektive kann der Beschäftigte auferlegt bekommen. Und bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – wie Arbeitszeitbetrug – kann der betroffene Arbeitnehmer auch seinen Job per fristloser Kündigung los sein…

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(aus: bund-verlag.de)