Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Ausbildung nicht zurückzahlen muss, obwohl er das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendete (Urteil vom 19. August 2025, Aktenzeichen 7 SLa 647/24)…
(aus: personalwirtschaft.de)