Arbeitsrecht: Mitarbeiterin erhält hohe Abfindung wegen Chef, der sie sexuell belästigte, bedrohte und kündigte

Das Fehlverhalten von Führungskräften kann hohe Abfindungen nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall kündigte ein Chef seiner Mitarbeiterin, weil sie eine private Verbindung abgelehnt hatte.Zuvor würdigte er sie persönlich herab und überzog sie mit willkürlichen arbeitsrechtlichen Sanktionen. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach der Frau nun eine Abfindung von mehr als 68.000 Euro zu, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter dem übergriffigen Geschäftsführer für sie unzumutbar und die Kündigung zudem offenkundig sozialwidrig sei (Aktenzeichen 4 SLa 97/25 LAG Köln)…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: betriebsratspraxis24.de / personalwirtschaft.de)