Arbeitsrecht: Darf ich im Urlaub durchweg nicht erreichbar sein?

Anders als beispielsweise in Australien gibt es in Deutschland kein Recht auf Nichterreichbarkeit. Doch während des gesetzlichen Erholungsurlaubs oder gesetzlich vorgegebener Ruhezeiten haben Beschäftigte keine Pflicht zu arbeiten. Eine Kündigung wegen mangelnder Erreichbarkeit wäre also unwirksam.
Eine solche Kündigung könnte allenfalls in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen eine Pflicht zur Erreichbarkeit verstoßen hat, die zulässig im Arbeitsvertrag vereinbart war. Eine solche Pflicht kann sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben, stellte das Bundesarbeitsgericht in einem (eng gefassten) Fall eines Rettungssanitäters fest (BAG-Entscheidung vom 23. August 2023, Aktenzeichen 5 AZR 349/22)…

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(aus: haufe.de)