Wiederholte Störungen des Betriebsfriedens – im Konkreten wiederholte Belästigungen einer Kollegin über ein Jahr hinweg ohne jede Einsicht auch nach Intervention des Arbeitgebers – können selbst nach langer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung für den betreffenden Mitarbeiter rechtfertigen…
(aus: wirsindderwandel.de)
