Andauernde Belästigungen am Arbeitsplatz rechtfertigen fristlose Kündigung

Wiederholte Störungen des Betriebsfriedens – im Konkreten wiederholte Belästigungen einer Kollegin über ein Jahr hinweg ohne jede Einsicht auch nach Intervention des Arbeitgebers – können selbst nach langer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung für den betreffenden Mitarbeiter rechtfertigen…

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(aus: wirsindderwandel.de)