BAG zur Inflationsprämie: Arbeitgeber darf Mindestlohnempfänger nicht ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Ausschluss von Mindestlohnempfängern von der Inflationsausgleichsprämie für unzulässig erklärt. Arbeitgeber dürfen freiwillige Leistungen nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen verweigern oder mindern (BAG-Entscheidung vom 30. September 2026, Aktenzeichen 10 AZR 62/26)…

Quelle: personalwirtschaft.de
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