Der Neobroker Trade Republic darf künftig einen elektronischen Handelsplatz für Wertpapiere betreiben, gab die Bafin nun frei. Die Berliner kontern damit das ab Juli 2026 geltende Rückvergütungsverbot der EU – womit PFOFs (Payment for Order flows) nicht mehr erlaubt sind. Mit den nachträglichen Gebühren glichen Neobroker bisher immer die für die Kunden gegenüber klassischen Banken niedrigen Prä-Order-Gebühren aus. Trade Republic gibt an, dass die PFOF-Erträge inzwischen unter 30 % der Gesamtumsätze gesunken sind. Dennoch machen sie noch immer einen großen Teil aus – was in Form der eigenen Infrastruktur nun teilweise aufgefangen werden könnte…
(aus: heise.de)
