Gericht stärkt Kündigungsschutz bei gestückelter Elternzeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat ein klares Signal für berufstätige Eltern gesetzt (Entscheidung vom 5. November 2025, Aktenzeichen 11 SLa 394/25): Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) greift nicht nur vor der ersten Elternzeit, sondern auch vor jedem weiteren Abschnitt – selbst wenn die Elternzeit von Anfang an in mehrere Phasen aufgeteilt wurde. Damit stärkt das Gericht die Planungssicherheit von Müttern und Vätern, die ihre Auszeit flexibel gestalten möchten, und schafft zugleich Klarheit für Arbeitgeber…

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(aus: wirsindderwandel.de)

Young parents, happy family dad and daughter are happy, walking on the beach near the lake.