Die Beziehungen von Bürgern und Unternehmen zu ihren Finanzämtern sind in den vergangenen Jahren sehr viel friedlicher geworden: Die Zahl der Steuerprozesse und sonstigen Verfahren an den Finanzgerichten hat sich dramatisch verringert. Im vergangenen Jahr gingen am Bundesfinanzhof – dem in München ansässigen höchsten deutschen Steuergericht – nur noch gut halb so viele Verfahren ein wie zwei Jahrzehnte zuvor: 3.403 Verfahren im Jahr 2005, 2024 dann nur noch 1.744. An den 18 Finanzgerichten der ersten Instanz ist die Tendenz ähnlich.
Einerseits liegt der neue Frieden wohl daran, dass die Finanzämter die Steuerfestsetzung immer öfter rein digital erledigen – und dabei in den Geldbeträgen seltener von der Steuererklärung abweichen, die der/die Steuerpflichtige zuvor mit oder ohne Steuerberater erstellt und abgegeben hat. Zum anderen prüfen Computer offenbar auch weniger streng als menschliche Kontrolleure.
Andererseits scheuen immer mehr Betroffene das Risiko gestiegener Prozesskosten und auch jahrelanger Verfahren. Deshalb meinen kritische Juristen, dass die Hürden für sinnhafte Steuerverfahren wieder gesenkt werden sollten, zum Beispiel durch geringere Kosten und mehr Revisions-Möglichkeiten…
(aus: dpa / welt.de)
